Berechnen Sie kostenlos Ihr Basiselterngeld & ElterngeldPlus
Das Basiselterngeld beträgt 65–67% des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Geringverdiener erhalten bis zu 100% des Einkommens.
Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt (12 + 2 Partnermonate). ElterngeldPlus läuft doppelt so lang (24 Monate), zahlt aber nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Es eignet sich besonders wenn Sie Teilzeit arbeiten möchten.
Der Antrag kann rückwirkend für maximal 3 Monate gestellt werden. Am besten beantragen Sie Elterngeld direkt nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.
Ja! Haben Sie ein Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder Mehrlinge unter 6 Jahren), erhöht sich das Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um 75 €.
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes dabei unterstützt, vorübergehend auf Erwerbseinkommen zu verzichten oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Es wird durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und vom zuständigen Amt ausgezahlt.
Grundlage der Berechnung ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens.
Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war oder sehr wenig verdient hat, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhalten Elternteile, die zuvor mindestens 2.770 Euro netto im Monat verdient haben.
Seit 2015 gibt es zwei Varianten des Elterngelds, die sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden:
Der Partnerschaftsbonus bietet zusätzlich 4 weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Familien mit mehreren Kindern erhalten beim Elterngeld zusätzliche Leistungen:
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Familien in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, der entsteht, wenn Eltern nach der Geburt nicht oder weniger arbeiten.
Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland leben, ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 300.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben (Alleinerziehende: 250.000 €). Auch Selbstständige, Beamte und nicht erwerbstätige Elternteile können Elterngeld beantragen.
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Bezugsdauer | 12–14 Monate | 24–28 Monate |
| Höhe | 65–100 % des Nettos | 50 % des Basiselterngeldes |
| Mindestbetrag | 300 € | 150 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 900 € |
| Ideal für | Vollzeitauszeit | Teilzeitarbeit neben Elternzeit |
Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Davon werden 65 % als Elterngeld ausgezahlt.
Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 € steigt der Prozentsatz auf bis zu 100 %. Bei einem Nettoeinkommen über 1.200 € bleibt er bei 65 %. Zwischen 1.000 € und 1.200 € gibt es eine gleitende Skala.
Beispielrechnung: Nettoeinkommen 2.500 € → Elterngeld = 2.500 × 65 % = 1.625 € (max. 1.800 €). Bei ElterngeldPlus: 812,50 € über doppelt so lange.
| Nettoeinkommen | Prozentsatz | Basiselterngeld/Monat |
|---|---|---|
| unter 1.000 € | 67–100 % | 300 € (Mindestbetrag) |
| 1.500 € | 65 % | 975 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € |
| 2.500 € | 65 % | 1.625 € |
| ab 2.770 € | 65 % | 1.800 € (Maximum) |
Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Geschwisterbonus: Haben Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6 Jahren), erhöht sich das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 €).
Mehrlingszuschlag: Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhöht sich das Elterngeld pro weiterem Kind um 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus).
Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung unterscheidet sich jedoch: Als Berechnungsgrundlage dient das steuerliche Gewinn aus dem letzten Einkommensteuerbescheid – nicht der aktuelle Umsatz.
Das bedeutet: Wer im Vorjahr einen hohen Gewinn hatte, bekommt mehr Elterngeld – wer wenig verdient hat, entsprechend weniger. Das Elterngeld kann bis zu 1.800 € / Monat (Basiselterngeld) bzw. 900 € (ElterngeldPlus) betragen.
Während des Elterngeldbezugs dürfen Selbstständige weiterhin bis zu 32 Stunden / Woche arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet.
Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Das bedeutet, das Elterngeld erhöht den Steuersatz auf Ihr sonstiges Einkommen im gleichen Jahr.
Praktisches Beispiel: Wenn ein Elternteil 6 Monate Elterngeld bezieht und die anderen 6 Monate arbeitet, wird das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes auf das Arbeitseinkommen berücksichtigt. Dies kann zu Steuernachzahlungen führen.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, wenn Sie im Elterngeldjahr auch Arbeitseinkommen haben – insbesondere wenn beide Partner im gleichen Jahr Elterngeld beziehen.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja. Beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen – maximal jedoch für 12 Monate parallel. Die zusätzlichen 2 Partnermonate gibt es, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt und dabei auf Einkommen verzichtet.
Was passiert mit dem Elterngeld bei Trennung?
Bei Trennung oder Scheidung bleibt der Elterngeldanspruch bestehen, solange das Kind im eigenen Haushalt lebt und betreut wird. Die Monate werden auf die Elternteile aufgeteilt – jeder Teil kann seine Monate selbst wählen.
Ist Elterngeld auch für Adoptivkinder möglich?
Ja. Adoptiveltern haben ab dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt Anspruch auf Elterngeld – unabhängig vom Alter des Kindes, solange es das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Beeinflusst Elterngeld das Arbeitslosengeld?
Elterngeld über 300 € (Sockelbetrag) wird auf das Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) angerechnet. Auf das reguläre Arbeitslosengeld I hat Elterngeld keinen direkten Einfluss – es verlängert aber unter Umständen die Rahmenfrist.